Immobilisierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter '''Immobilisierung''' versteht man das Ruhigstellen des Verletzten. Dies kann zum Beispiel mit sogenannten [[Stief-Necks]] und [[Ambu-Schiene]] geschehen, oder auch behelfsmäßig mit [[Spanngurt]]en, [[Stiel]]en, [[Leine]]n, Dreiecktüchern, etc.
Unter '''Immobilisierung''' versteht man das Ruhigstellen von Körperteilen eines Verletzten. Damit wird das Körperteil in einer schmerzarmen oder gar schmerzfreien Stellung fixiert oder die Gefahr weiterer Verletzungen durch Bewegung vermieden.
 
Die Behandlung von Verletzten zählt nicht zu den Aufgaben des THW. Deshalb sind mit der [[:Kategorie:Ausstattung|Ausstattung]] nur behelfsmäßige Fixierungen im Rahmen der [[Erste Hilfe|Ersten Hilfe]] herstellbar, die maximal für den Transport aus der Schadensstelle bis zur Übergabe an den Rettungsdienst gedacht sind. Dafür können zum Beispiel [[Spanngurt]]e, [[:Kategorie:Werkzeug|Werkzeugstiele]], [[Leine]]n oder [[Dreiecktuch|Dreiecktücher]] verwendet werden.
 
Dem [[w:Rettungsdienst]] - und einigen Ortsverbänden, die entsprechend beruflich vorbelastete Helfer und Sponsoren für die Ausstattung haben - stehen darüber hinaus professionelle Hilfsmittel, wie [[w:Cervikalstütze|Stifneck]]s, [[Schaufeltrage|Schaufeltragen]], [[Vakuummatratze|Vakuummatratzen]], [[Vakuumschiene|Vakuumschienen]] oder [[Luftkammerschiene|Luftkammerschienen]] zur Verfügung.
 
[[Kategorie:Einsatz]]
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