Gabelstapler: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:gelaendegabelstapler.jpg|thumb|Geländegabelstapler der [[Fachgruppe Ölschaden]] des [[Ortsverband Lübeck]]]]
[[Bild:gelaendegabelstapler.jpg|thumb|Geländegabelstapler der [[Fachgruppe Ölschaden]] des [[Ortsverband Lübeck]]]]
[[File:Gabelstapler.jpg|thumb]]
[[File:Gabelstapler.jpg|thumb|Gabelstapler des [[Ortsverband Oldenburg i.H.]]]]
Der '''Gabelstapler''' ist beim THW in verschieden Varianten, wie z.B. als normaler Gabelstapler oder Geländegabelstapler, zu finden. Das Fahrzeug wird z.B. zur schnelleren Beladung der Fahrzeuge oder zum einfacheren Rangieren von Anhängern verwendet.
Der '''Gabelstapler''' ist beim THW in verschieden Varianten, wie z.B. als normaler Gabelstapler oder Geländegabelstapler, zu finden. Das Fahrzeug wird z.B. zur schnelleren Beladung der Fahrzeuge oder zum einfacheren Rangieren von Anhängern verwendet.


Beim THW wird wie in der Wirtschaft ein extra Gabelstaplerschein als Ergänzung zur Fahrerlaubnis benötigt.
Beim THW wird zur Berechtigung zum Führen das Gabelstaplers der erfolgreiche Abschluss eines speziellen Lehrganges benötigt. Der "Gabelstaplerschein" aus der Wirtschaft ist nicht Ausreichend.


In der [[Fachgruppe Ölschaden]] ist ein Gabelstapler in der [[STAN]] erhalten. In der 1. Bergungsgruppe ist auch ein Gabelstapler enthalten, dieser muss aber [[Fremdbeschaffung|Fremdbeschafft]] werden.
In der [[Fachgruppe Ölschaden]] ist ein Gabelstapler in der [[StAN]] erhalten. In der 1. [[Bergungsgruppe]] ist auch ein Gabelstapler enthalten, dieser muss aber [[Fremdbeschaffung|Fremdbeschafft]] werden.
Manche [[Bergungsräumgeräte]] der [[Fachgruppe Räumen]] verfügen auch über eine Palettengabel, die Fahrzeuge gelten aber nicht als Gabelstapler.


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