"Beim THW wird zur Berechtigung zum Führen das Gabelstaplers der erfolgreiche Abschluss eines speziellen Lehrganges benötigt. Der "Gabelstaplerschein" aus der Wirtschaft ist nicht Ausreichend." Thiemo, das wäre mir aber neu. Die Berechtigung zum Führen von Flurförderfahrzeugen kann man so ins THWin eintragen und dann darf auch der THW-Stapler gefahren werden. Kenne keinen Lehrgang "Staplerfahren im THW"... RainerB 23:02, 11. Feb. 2012 (CET)

Hi Rainer, ja ist schlecht von mir geschrieben. Ich bezog das auf den Geländegabelstapler und hatte das unschön Übertragen....
Der Eintrag Flurförderfahrzeug im THWin ist mir aber neu. Ist das abhängig von der Fachgruppe in der der Helfer ist ? Einer meiner Helfer hat den "Gabelstaplerschein" aus der Wirtschaft, dies konnten wir aber nicht im THWin hinterlegen.
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