Bereichsausbildung Kraftfahrwesen: Unterschied zwischen den Versionen

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==Führerschein==
==Führerschein==
Je nach Bedarf der [[Ortsverband|Ortsverbände]] ist es Helfern möglich mit Hilfe des THWs einen Zivilen Führerschein für die Klasse CE zu erwerben. Das THW übernimmt dabei in der Regel die Kosten für Minimale Ausbildung.
Je nach Bedarf der [[Ortsverband|Ortsverbände]] ist es Helfern in rücksprache mit dem [[Geschäftsführerbereich]] und [[Landesverband]] möglich mit Hilfe des THWs einen Zivilen Führerschein für die Klasse CE zu erwerben. Das THW übernimmt dabei in der Regel die Kosten für Minimale Ausbildung.
Sollte der Helfer mehrere Anläufe für eine Prüfung benötigen oder mehr Fahrstunden als das Gesetzliche Minimum in Anspruch nehmen, muss sich der Helfer an den Kosten beteiligen.
Sollte der Helfer mehrere Anläufe für eine Prüfung benötigen oder mehr Fahrstunden als das Gesetzliche Minimum in Anspruch nehmen, muss sich der Helfer an den Kosten beteiligen.
Als Gegenleistung muss sich der Helfer für 5 Jahre ab Erhalt des Führerscheins für das THW verpflichten. Bereits geleistete Jahre werden dabei nicht berücksichtigt.
Als Gegenleistung muss sich der Helfer für 5 Jahre ab Erhalt des Führerscheins für das THW verpflichten. Bereits geleistete Jahre werden dabei nicht berücksichtigt.


[[Kategorie:Ausbildung]]
[[Kategorie:Ausbildung]]
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