Bearbeiten von „Atemschutzgeräteträger

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Atemschutzgeräteträger werden beim THW oft durch ein "A" auf der Vorderseite des [[Helm]]es gekennzeichnet.
Atemschutzgeräteträger werden beim THW oft durch ein "A" auf der Vorderseite des [[Helm]]es gekennzeichnet.


==Allgemeines==
Der Zweck des [[Atemschutzgerät]]es ist in dem entsprechenden Artikel zu entnehmen.
* Der auszubildende Atemschutzgeräteträger (AGT) muss mindestens 18 Jahre alt sein. Des weiteren muss eine gültige [http://thwiki.org/t=G26/3 G26/3 Untersuchung] vorliegen.


==Ausbildung*==
== Ausbildung ==
Ziel der Ausbildung ist, die Atemschutzgeräteträgerin / den Atemschutzgeräteträger zum Einsatz unter Atemschutz zu befähigen und diese Befähigung sowie deren Einsatzbereitschaft unter physischen und psychischen Belastungen zu erreichen sowie in der Fortbildung zu erhalten.
Der auszubildende Atemschutzgeräteträger (AGT) muss mindestens 18 Jahre alt sein. Des weiteren muss eine gültige G26/3 Untersuchung vorliegen.


* Die Ausbildung erfolgt an Anlehnung an die Regelung der FwDV 7.
Zur Ausbildung gehören:
 
* Anforderungen an den Atemschutzgeräteträger
* Für die Ausbildung ist eine der Norm DIN 14 093, Teil 1 und gegebenenfalls weiteren Vorschriften der Länder entsprechende Atemschutz-Übungsanlage oder mindestens eine für eine Belastungsübung geeignete, gleichwertige Anlage erforderlich.
* Atemschutzgeräte und deren Umgang sowie deren Unterschiede und Aufbau
 
* Atemgifte und deren Eigenschaften
* Die geltenden Unfallverhütungsvorschriften (zum Beispiel GUV R 190) sind bei den Übungen einzuhalten.
* Atmung des menschlichen Körpers
 
* Allgemeine Einsatzgrundsätze
* Die Übungen sind von Ausbilderinnen / Ausbildern für Atemschutzgeräteträgerinnen / Atemschutzgeräteträger zu überwachen. Je nach Art und Umfang der Übungen können weitere im Atemschutz erfahrene Kräfte (zum Beispiel Atemschutzgerätewartinnen / Atemschutzgerätewarte) für die Überwachung eingesetzt werden.
* Verantwortung im Atemschutzeinsatz
 
* Rückzugsicherung
* Während der Ausbildung muss gewährleistet sein, dass bei Unfällen und anderen Notfällen unverzüglich Hilfe geleistet werden kann.
* Sicherungstrupp bzw. Rettungstrupp
 
* Kurzprüfung der Geräte
* Das Ausbildungsziel wird unter anderem durch die von Atemschutzgeräteträgerinnen / von Atemschutzgeräteträgern im Rahmen der bei einer Belastungsübung zu erbringenden Arbeit von 80 kJ mit einem Atemluftvorrat von 1600 Liter und durch Einsatzübungen erreicht.
* Gewöhnung an das Atemschutzgerät
 
* Arbeiten mit dem Atemschutzgerät
* Erreicht die Atemschutzgeräteträgerin / der Atemschutzgeräteträger das Ausbildungsziel bei der Belastungsübung auch bei einer Wiederholung nicht, muss eine erneute arbeitsmedizinische Untersuchung durchgeführt werden. Danach muss die Belastungsübung wiederholt werden.
* Erschwerte und Schwerstarbeit mit dem Atemschutzgerät
 
* Einsatz des Rettungstrupps und deren Vorgehen
* Liegen zwischen erstmaliger Belastungsübung und der Wiederholung mehr als zwölf Monate, muss die gesamte Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger wiederholt werden.
* Atemschutzstrecke
 
* Wartung und Reinigung
===Übung unter Atemschutz===
* Bei Übungen werden das An- und Ablegen des Atemanschlusses, der zusätzlichen Schutzausrüstung (zum Beispiel der Feuerschutzhaube), des Atemschutzgerätes sowiedas korrekte Durchführen der Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle trainiert.
 
* Bei den Übungen ist der Wechsel der Druckbehälter und die Einsatzkurzprüfung durchzuführen.
 
* Die Atemschutzgeräteträgerinnen / Atemschutzgeräteträger werden durch Begehen des Übungsraumes der Atemschutz-Übungsanlage und anderer für die Übung geeigneter Objekte oder Flächen an das Tragen von Atemschutzgeräten gewöhnt. Durch Begehen einer verdunkelten und vernebelten Strecke in der Atemschutz-Übungsanlage wird die Sicherheit für Einsätze in unbekannten Bereichen vermittelt.
 
===Körperliche Belastung===
* Die körperliche Belastung kann im Wesentlichen nur durch Tätigkeiten an den Arbeitsmessgeräten erfasst werden. Das Begehen der Orientierungsstrecke erfolgt gehend und kriechend ohne zusätzliche Aufgaben und Belastungen der Einsatzkräfte.
 
===Belastungsgewöhnungsübung===
* Der Atemschutzgeräteträger soll bei wechselnder und abgestufter Belastung körperliche Arbeit verrichten. Diese Arbeit ist abwechselnd durch Begehen der Orientierungsstrecke und durch Tätigkeit an den Arbeitsmessgeräten zu verrichten. Dazu kann während derÜbung der Übungsraum verdunkelt werden.
* Bei der Belastungsgewöhnungsübung muss eine Gesamtarbeit von 60 kJ erbracht werden.
 
Beispiel für einen Übungsablauf:
* Begehen der Orientierungsstrecke im Übungsraum (Streckenlänge so wählen, dass 15 kJ erbracht werden)
* Verrichten von 15 kJ Arbeit an mindestens zwei verschiedenen Arbeitsmessgeräten im Konditionsraum (zum Beispiel Endlosleiter, Laufband, Fahrradergometer)
* Begehen der verdunkelten Orientierungsstrecke im Übungsraum (Streckenlänge so wählen, dass 15 kJ erbracht werden)
* Verrichten von 15 kJ Arbeit an mindestens zwei verschiedenen Arbeitsmessgeräten im Konditionsraum (zum Beispiel Endlosleiter, Laufband, Fahrradergometer).
Die Belastungsgewöhnungsübung wird nur bei der Ausbildung und nicht bei der Fortbildung gefordert.
 
===Belastungsübung===
Die Belastungsübung ist in einer nach DIN 14 093 gestalteten Atemschutz-Übungsanlage oder mindestens einer für eine Belastungsübung geeigneten, gleichwertigen Anlage durchzuführen.
 
Bei der Belastungsübung ist mit dem Atemluftvorrat von 1600 Litern eine Gesamtarbeit von 80 kJ, ab dem 50. Lebensjahr von 60 kJ, zu erbringen.
 
Beispiel für einen Übungsablauf:
* Begehen der Orientierungsstrecke im Übungsraum (Streckenlänge so wählen, dass 15 kJ erbracht werden)
* Verrichten von 25 kJ Arbeit an mindestens zwei verschiedenen Arbeitsmessgeräten im Konditionsraum (zum Beispiel Endlosleiter, Laufband, Fahrradergometer)
* Begehen der verdunkelten Orientierungsstrecke im Übungsraum (Streckenlänge so wählen, dass 15 kJ erbracht werden)
* Verrichten von 25 kJ Arbeit an mindestens zwei verschiedenen Arbeitsmessgeräten im Konditionsraum (zum Beispiel Endlosleiter, Laufband, Fahrradergometer)
 
===Einsatzübungen===
* Bei den Übungen soll die Atemschutzgeräteträgerin / der Atemschutzgeräteträger möglichst unter Einsatzbedingungen einsatztypische Tätigkeiten ausführen; beispielsweise retten von Personen, durchführen von Notfallübungen, vornehmen von Strahlrohren mit Schlauchleitungen unter Druck, öffnen von Türen, absuchen von Räumen mit unterschiedlichen Rückwegsicherungen, kennzeichnen von Räumen, besteigen von Leitern, einsteigen in Fensteröffnungen, in Stellung bringen von Ausrüstungsgegenständen, bergen von
Gegenständen, verrichten von handwerklichen Arbeiten.
 
* Bei jeder Einsatzübung muss eine Atemschutzüberwachung durchgeführt werden.
 
* Bei Einsatzübungen ist ein Notfalltraining durchzuführen (zum Beispiel verunfallter Atemschutzgeräteträger, Atemluftvorrat neigt sich dem Ende, Rückweg versperrt, Notfallmeldung abgeben).
 
Folgende beispielhafte Hinweise zur realitätsnahen Darstellung und Durchführung der Einsatzübungen sollen beachtet werden:
* Durch akustische Darstellungsmittel (zum Beispiel durch einspielen von Hilfeschreien, Explosionsgeräuschen, Hundegebell) sowie durch Wärmequellen im Bereich von Engstellen und Durchstiegen in der Orientierungsstrecke können einsatzmäßige Bedingungen erzeugt werden.
* Durch optische Darstellungsmittel (zum Beispiel durch Flackerlampen) und Vernebelung kann die Orientierung erschwert werden.
* Durch das Anbringen von Beschilderungen (zum Beispiel Gefahrenzeichen, Türschilder) und die Verwendung von zusätzlichen Darstellungsmitteln (zum Beispiel Atemluftbehältern, Behältnisse für Gefahrstoffe) kann das Absetzen von Lagemeldungen geübt werden.
 
==Fortbildung*==
* Ziel der jährlichen Fortbildung ist es, die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz zu erhalten und die körperliche Belastbarkeit zu überprüfen.
* Im Rahmen der jährlichen Fortbildung müssen neben der theoretischen Unterweisung mindestens zwei Übungen innerhalb von zwölf Monaten durchgeführt werden.
* Bei der Belastungsübung muss die nach Abschnitt 2.1.2 geforderte Gesamtarbeit erbracht werden. Wird das Ausbildungsziel auch bei einer Wiederholung nicht erreicht, muss die Atemschutzgeräteträgerin / der Atemschutzgeräteträger eine arbeitsmedizinische Untersuchung durchführen lassen.
* Die zweite Übung soll unter Einsatzbedingungen in einem dafür geeigneten Objekt durchgeführt werden; dies kann auch eine Atemschutz-Übungsanlage oder eine gleichwertige Anlage (z.B. Brandübungsanlage) sein. Die Einsatzübung muss Ausbildungsinhalte nach Abschnitt 6, Tabelle 2 der FwDV 7 enthalten. Diese Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen, die in entsprechender Art und Umfang unter Atemschutz im Einsatz waren. Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätzlich bis zum Erbringen der vorgeschriebenen Übungen die Funktion der Atemschutzgeräteträgerin / des Atemschutzgeräteträger nicht wahrnehmen.
 
==Belastungswerte*==
Beispielhaft sind folgende Belastungswerte anzusetzen:
 
Tabelle:
{|{{Vorlage:Prettytable}}
|Übungsteil||Belastungswert||Hinweise
|-
|zehn Meter Steigen
(Treppe oder Leiter)
||10 kJ ||angesetztes Durchschnittsgewicht eines THW-Angehörigen einschließlich Dienstkleidung, persönlicher Ausrüstung und Atemschutzgerät: 100 kg
|-
|zehn Meter
Orientierungsstrecke
||4 kJ ||entspricht einer Orientierungsstrecke mit durchschnittlicher Schwierigkeit: teils kriechend, teils
gehend - der Wert wurde aus Vergleichsmessungen des Sauerstoff-/Luft-Verbrauchs empirisch ermittelt.
|-
|hundert Meter Laufband
||10 kJ ||entspricht einer Laufgeschwindigkeit vom 6
km/h bei einer Steigung von 10 Prozent.
|}
* Als Arbeitsmessgeräte können auch andere geeignete Sportgeräte verwendet werden;
zum Beispiel Fahrradergometer. Für diese Sportgeräte sind die Belastungswerte den Gerätebeschreibungen zu entnehmen.


== Allgemeine Einsatzgrundsätze ==
== Allgemeine Einsatzgrundsätze ==
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