Atemschutz-Gerätewart: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Atemschutz-Gerätewart''' überwacht, lagert und verwaltet die [[Atemschutzgerät]]e in seinem [[Ortsverband]].
=Pflege und Wartung der Atemschutzgeräte=
Daneben pflegt, reinigt  und wartet er die Atemschutzgeräte einschließlich Atemanschluß und Lungenautomat.


Durch die erhöhte Gefahr sich bei der Reinigung zu infizieren, steht dem Atemschutz-Gerätewart die G42 Schutzuntersuchtung zu.
Eine ordnungsgemäße Pflege und Wartung der Atemschutzgeräte ist unerlässlich, um die Gesundheit und Sicherheit der Einsatzkräfte zu gewährleisten. Abweichend von der FwDV 7 besteht im THW nicht die Pflicht, Atemschutzwerkstätten einzurichten. Die Landes-
/Länderverbände entscheiden in eigener Zuständigkeit, in welcher Form die Pflege, Wartung und Prüfung (Fremdvergabe zur Fw bzw. Privatunternehmen oder eigene Werkstätten) durchgeführt wird. Die Entscheidung richtet sich nach einsatztaktischen Notwendigkeiten im jeweiligen Bereich und trägt wirtschaftlichen Gesichtspunkten Rechnung. Die Landes-/Länderverbände sind dafür verantwortlich, dass nur ausreichend qualifizierte Atemschutzgerätewartinnen / Atemschutzgerätewarte (hauptamtlich oder ehrenamtlich) die Pflege und Wartung durchführen.


==Aufgaben==
==Aufgaben==
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==Qualifikation==
==Qualifikation==
* Mindestalter 18
* [[Grundausbildung]]
* [[Grundausbildung]]
* Ausbildung zur Atemschutzgerätewartin / zum Atemschutzgerätewart
* Gerätebezogene regelmäßige Einweisung beim Hersteller oder von ihm hierfür autorisierte Einrichtungen
* regelmäßige Teilnahme, (mindestens alle 5 Jahre) an einer entsprechenden Fortbildung
* [[Bereichsausbildung Atemschutz]]
* [[Bereichsausbildung Atemschutz]]
* [[Lehrgang Atemschutz-Gerätewart]]
* [[Lehrgang Atemschutz-Gerätewart]]
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