Abzeichen für Sonderausbildung

Die Abzeichen für Sonderausbildung waren vorgesehen, von Helfern getragen zu werden, welche die dafür erforderliche Qualifikation nachgewiesen haben. An der THW-Bekleidung wäre jeweils nur ein Abzeichen für Sonderausbildung anstelle des Dienststellungskennzeichens "Helfer" zu tragen gewesen.

Bei Vorliegen mehrerer Qualifikationen hätte das für die übertragene Aufgabe bedeutsame Abzeichen getragen werden sollen.

Die Kennzeichnung eingesetzter Unterführer oder Einheitsführer wäre entfällen, da diese ausschließlich das zutreffende Dienststellungskennzeichen tragen.

Die Abzeichen für Sonderausbildungen waren zwar offiziell vorgesehen, wurden aber auch aufgrund obiger Probleme (fehlende Kennzeichnung von Führern und Unterführern, fehlende Mehrfachkennzeichnungen, zudem nur geringe Sichtbarkeit) nie flächendeckend eingesetzt. In der aktuellen Bekleidungsrichtlinie sind sie nicht mehr enthalten und dürfen somit nicht mehr getragen werden. [1]

Weitere Kennzeichnungen im THW sind Rückenschilder, Dienststellungskennzeichen und in nach örtlichen Bedürfnissen auch Kennzeichnungswesten.

SonderfunktionenBearbeiten

Abzeichen Bedeutung Abzeichen bis 1994
  ABC-Helfer, erfordert erfolgreiche Teilnahme an der Bereichsausbildung Atemschutz und Bereichsausbildung CBRN
  Atemschutzgeräteträger, erfordert erfolgreiche Teilnahme an der Bereichsausbildung Atemschutz  
  Bootsführer   
  Kraftfahrer, erfordert erfolgreiche Teilnahme an der Bereichsausbildung Kraftfahrwesen  
  Maschinist z.B. für Stromerzeuger, Drucklufterzeuger, Pumpe, Separationsanlage
  Sanitätshelfer, erfordert erfolgreiche Teilnahme an der Bereichsausbildung Sanitätshelfer  
  Sprechfunker, erfordert erfolgreiche Teilnahme an der Bereichsausbildung Sprechfunk  
  Sprengberechtigter  
ist seit '94
eine Funktion im OV-Stab
Verwaltungshelfer  

EinzelnachweiseBearbeiten