Eigentumssicherung
Die Eigentumssicherung umfasst Maßnahmen zum Schutz von fremdem Eigentum vor Verlust, Beschädigung oder unbefugtem Zugriff.
Diese Einsatzoption wird überwiegend im Rahmen der Amtshilfe durch die Polizei oder Feuerwehr angefordert.
Sie kommt insbesondere zum Einsatz, wenn Gebäude, Grundstücke oder Gegenstände infolge eines Schadensereignisses gefährdet sind oder vor unbefugtem Zugriff geschützt werden müssen.
Einige Ortsverbände halt eine eigenen Gruppe, gebildet aus Helfern der Bergungs- sowie Fachgruppen. Dies läuft als Örtliche Gefahrenabwehr.