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Fährenführer
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Die Bezeichnung Fährführer ist zwar innerhalbs des THW noch gebräuchlich.Der richtige Titel wäre allerdings (Ober-)Arbeitsplattformführer. Dies hat vor allem rechtliche Gründe. So darf eine Fähre lediglich zum Übersetzverkehr (Querung von Flüssen) von Personen und Gütern verwedet werden, die in den Fachgruppen Wassergefahren Typ B vorhandenen Arbeitsplattformen dienen jedoch auch zum Transport über weitere Strecken. Würde die Arbeitsplattform einer Fähre gleichkommen müssten die Arbeitsplattformführer ein Fährpatent erwerben, was wesentlich Umfangreicher wäre als der einwöchige Lehrgang Bau- und Fahrausbildung einer Arbeitsplattform.