Die Gültigkeit des verpflichtenden Dienstes endet mit dem 30. Juni 2011.

Bundeswehr G36.jpg

Das bedeutet, das Helfer die Ihren Wehrersatzdienst beim THW (u.a. Organisationen) abgeleistet haben, diese ab dem 1. Juli nicht mehr wahrnehmen können[1].

Verpflichtungen die z.B. durch die Unterstützung beim Erwerb eines Führerscheines eingegangen sind, sind weiterhin gültig.

ReferenzBearbeiten