Ortsbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Ortsbeauftragte ist der Dienststellenleiter des jeweiligen THW [[Ortsverband|Ortsverbandes]] er leitet ihn in eigener Verantwortung.  
Der Ortsbeauftragte ist der Dienststellenleiter des jeweiligen THW [[Ortsverband|Ortsverbandes]]. Er leitet ihn in eigener Verantwortung.  


Oberste Aufgabe bei seiner täglichen Arbeit ist das Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten. Er ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seiner Helfer verantwortlich. Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger im Zuständigkeitsbereich seines Ortsverbandes. Seine Tätigkeit ist von repräsentativen Aufgaben geprägt.
Oberstes Ziel seiner Arbeit ist die Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten. Er ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seiner Helfer verantwortlich. Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger im Zuständigkeitsbereich seines Ortsverbandes. Seine Tätigkeit ist von repräsentativen Aufgaben geprägt.


Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird er durch den [[OV-Stab]] und die [[Einheitsführer]] unterstützt.
Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird er durch den [[OV-Stab]] und die [[Einheitsführer]] unterstützt.
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