Fahrgenehmigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Je nach Ausstellungszeitpunkt und [[Regionalstelle]] können diese Fahrgenehmigungen unterschiedlich aussehen.
Je nach Ausstellungszeitpunkt und [[Regionalstelle]] können diese Fahrgenehmigungen unterschiedlich aussehen.


Die rechts abgebildete Fahrgenehmigung wird im [[:Kategorie:Geschäftsführerbereich Lübeck]] ausgestellt und Berechtigt den Inhaber zum Führen von Fahrzeugen wie [[PKW]], [[MTW]], [[MLW]], [[GKW]], [[LKW]] verschiedener Arten und aller Anhänger. Der Kraftfahrer muss jedoch zusätzlich auf jedes Fahrzeug eingewiesen werden.
Die rechts abgebildete Fahrgenehmigung wird im [[:Kategorie:Regionalbereich Lübeck]] ausgestellt und Berechtigt den Inhaber zum Führen von Fahrzeugen wie [[PKW]], [[MTW]], [[MLW]], [[GKW]], [[LKW]] verschiedener Arten und aller Anhänger. Der Kraftfahrer muss jedoch zusätzlich auf jedes Fahrzeug eingewiesen werden.


Mit der durch am 1. Januar 2014 in kraft tretenden [[Literatur#DV_Kraftfahrwesen_THW|DV Kraftfahrwesen THW]] wird die Fahrgenehmigung nicht mehr in Form der Karte sondern in Form eines Eintragens im [[THWin]] vergeben. Somit ist das Mitführen oder Besitz der Karten nicht mehr nötig.
Mit der durch am 1. Januar 2014 in kraft tretenden [[Literatur#DV_Kraftfahrwesen_THW|DV Kraftfahrwesen THW]] wird die Fahrgenehmigung nicht mehr in Form der Karte sondern in Form eines Eintragens im [[THWin]] vergeben. Somit ist das Mitführen oder Besitz der Karten nicht mehr nötig.


[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]
[[Kategorie:Ortsverband & Helfer]]
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