Sonderrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Sonderrecht ===
=== Sonderrecht ===
Nach [[Literatur#STVO35|§35 Abs.1 StVO]] ist der Katastophenschutz (und damit auch das[[THW]]) von den Vorschriften der StVO befreit, sofern dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Nach [[Literatur#STVO35|§35 Abs.1 StVO]] ist der Katastophenschutz (und damit auch das [[THW]]) von den Vorschriften der StVO befreit, sofern dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.


THW-[[Helfer]] dürfen jedoch bei Alarmierung während der Anfahrt zur [[Unterkunft]] keine Sonderrechte in Anspruch nehmen. (Siehe Rundverfügung 004/2017.)
THW-[[Helfer]] dürfen jedoch bei Alarmierung während der Anfahrt zur [[Unterkunft]] im privaten PKW keine Wege- und Sonderrechte in Anspruch nehmen. THW-[[Kraftfahrer]] können sich allerdings für diesen Fall für die Verwendung von Sonderrechten Qualifizieren.<ref>[[Rundverfügung 004/2017 Literatur#Rundverfügung_004/2017]]</ref>


=== Wegerecht ===
=== Wegerecht ===
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