Sprengberechtigter: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Sprengberechtigte''' erstellt selbsttätig die für eine Sprengung notwendigen Unterlagen ([[Sprengantrag]], Sprenganzeige, Sprengplan mit Berechnungen, etc.). Dabei hat folgende gesetzliche und sprengtechnische Vorgaben einzuhalten:
Der '''Sprengberechtigte''' erstellt selbsttätig die für eine Sprengung notwendigen Unterlagen ([[Sprengantrag]], Sprenganzeige, Sprengplan mit Berechnungen, etc.). Dabei hat folgende gesetzliche und sprengtechnische Vorgaben einzuhalten:


*die THW DV 450 Sprengen, THW DV 452 Lagerung und THW DV 453 Arbeitsschutz,
*die THW DV 450 Sprengen
*die [[Literatur#BGR/GUV_R_241:_Sprengarbeiten|BGR/GUV-R 241]],
*die [[Literatur#BGR/GUV_R_241:_Sprengarbeiten|BGR/GUV-R 241]],
*ADR und [[w:GGVSE]]
*ADR und [[w:GGVSEB]]
*Dienstanweisungen des THW,
*Dienstanweisungen des THW,
*ggf. das [[w:Waffengesetz_(Deutschland)|Waffengesetz]] und
*ggf. das [[w:Waffengesetz_(Deutschland)|Waffengesetz]] und
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