Geschlossener Verband: Unterschied zwischen den Versionen

K
keine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Nach [[Literatur#STVO27|§27 StVO]] werden Fahrzeugkolonnen, die als '''geschlossener Verband''' erkennbar sind, unter bestimmten Voraussetzungen, wie ein einziges [[:Kategorie:Fahrzeug|Fahrzeug]] angesehen.
Nach [[Literatur#STVO27|§27 StVO]] werden Fahrzeugkolonnen, die als '''geschlossener Verband''' erkennbar sind, unter bestimmten Voraussetzungen, wie ein einziges [[:Kategorie:Fahrzeug|Fahrzeug]] angesehen.
Dies bedeutet zum Beispiel, dass alle Fahrzeuge der Kolonne eine Ampel passieren können wenn das erste Fahrzeug diese bei Grün passiert, auch wenn zwischendurch die Ampel umspringt (auch ohne Inanspruchnahme von [[Wegerecht]]).
Dies bedeutet zum Beispiel, dass alle Fahrzeuge der Kolonne eine Ampel passieren können wenn das erste Fahrzeug diese bei Grün passiert, auch wenn zwischendurch die Ampel umspringt (auch ohne Inanspruchnahme von [[Wegerecht]]).


Zeile 22: Zeile 22:


Ab einer Fahrzeuganzahl von 30 muss der Verband von entsprechender Behörde genehmigt werden.
Ab einer Fahrzeuganzahl von 30 muss der Verband von entsprechender Behörde genehmigt werden.
<youtube v="_q_9mZr55Is"/>


==Literatur==
==Literatur==
8.083

Bearbeitungen