Prüfungsleiter Grundausbildung
AllgemeinBearbeiten
Der Prüfungsleiter Grundausbildung ist für die ordnungsgemäße Abwicklung der Grundausbildungsprüfung verantwortlich.
AufgabenBearbeiten
- Der Prüfungsleiter Grundausbildung handelt im Auftrag des Landesbeauftragten und ist für die ordnungsgemäße Abwicklung der Prüfung, die Einhaltung der Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die allgemeine Sicherheit auf dem Prüfungsgelände verantwortlich.
- Er hat den Vorsitz in der Prüfungskommission.
QualifikationBearbeiten
- Die Ausübung der Zusatzfunktion erfordert Erfahrung in der Menschenführung, Einfühlungs-, Urteils- und Durchsetzungsvermögen, Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit.
- Grundausbildung
- Fachausbildung
- Abgeschlossene Ausbildung zum Zugführer
- Ausbilder und Prüfer Grundausbildung