Bandschnalle des Ehrenabzeichen des Präsidenten

AufgabeBearbeiten

Der Präsident leitet die Behörde "Bundesanstalt Technisches Hilfswerk". Er vertritt die Belange der Bundesanstalt nach innen und außen. Außerdem gibt er die Ziele und Strategien für das THW vor. [1]

Die Position des Präsidenten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ist in der Bundesbesoldungsordnung B in die Besoldungsgruppe B6 eingeordnet.[2]

Der Präsident allein kann das Ehranabzeichen des Präsidenten verleihen.

HistorieBearbeiten

Am 16. September 1950 erhielt Otto Lummitzsch den schriftlichen Auftrag des damaligen Bundesinnenministers Gustav Heinemann, mit der Aufstellung eines zivilen Ordnungsdienstes zu beginnen. Mit dem Errichtungserlass des Bundesinnenministeriums von 1953 wurde er der erste Direktor der Bundesanstalt THW.

Seit dem Jahr 2002 wird der Leiter des THW nicht mehr als Direktor bezeichnet, sondern als Präsident.

Direktoren und PräsidentenBearbeiten

EinzelnachweiseBearbeiten


Funktionen der Hauptamtlicher Mitarbeiter
  Präsident | Vizepräsident | Landesbeauftragter
Referatsleiter | Referent | Leiter der Regionalstelle
Sachbearbeiter | Bürosachbearbeiter | Kraftfahrer | Gerätehandwerker