Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) wird oft auch "Sicherungssystem" oder fälschlicherweise nur PSA benannt. Sichert den Helfer z.B. gegen Abstürze und Fortreißen in fließendem Gewässer. Dient auch dem schnellen Auffinden bei Verschüttung.

Sicherungssystem
Kirchturmabseilen.jpg

Bestehend ausBearbeiten

  • Auffanggurt
  • Falldämpfer
  • Seilkürzer
  • Sicherheitsseil
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AnwendungBearbeiten

Das Sicherungssystem dient zum

  • Sichern des Helfers bei Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen
  • Auf- und Abseilen
  • Sichern des Helfers wenn die Gefahr der Verschüttung besteht (Kriechgang

BeschreibungBearbeiten

Der Gerätesatz Absturzsicherung ist ein Verbund von mehreren Ausstattungsgegenständen und ist in je 8 Tragesäcken in den Bergungsgruppen zu finden.

Die Ausstattung umfasst folgendes: (zum besseren Auffinden sind an den Säcken Großbuchstaben als Kennung angebracht)

   G = Auffanggurt (Beckengurt mit Arm- und Beinschlaufen)
   R = Reepschnur
   B = Bandschlinge
   A = Auffanggerät
   Y = Y-Verbindung
   S = Seil


Handhabung:Bearbeiten

VorstiegBearbeiten

  1. Der Vorsteiger legt einen Auffanggurt an. Er wird dabei von einem weiteren Helfer kontroliert.
  2. Der Vorsteiger nimmt Y-Verbinder, Mastsicherung, Sicherheitsseil, Kantenschutz und Bandschlinge mit.
  3. Er beginnt mit dem Aufstieg und sichert sich dabei mit dem Y-Verbinder.
  4. Im horizontalen Vorstieg legt er nun Zwischensicherungen.
  5. Oben angekommen, sichert er sich mit der Mastsicherung.
  6. Dann befestigt er mit dem Kantenschutz und den Bandschlinge das Sicherheitsseil.
  7. Unten oder bei horizontalen Vorstieg am Ende wird das Sicherheitsseil festgelegt.
  8. Nun können weitere Helfer am Falldämpfer aufsteigen.


SchutzausstattungBearbeiten

zusätzlich zur Persönlichen Schutzausstattung sind zu tragen:

Beachte:Bearbeiten

  • erster Hinweis
  • zweiter Hinweis
  • [[:Kategorie:{{{Kategorie}}}|Hinweise für Beispielwerkzeuge]]

Wartung und Pflege:Bearbeiten

  • vor und nach der Benutzung ist eine Sichtprüfung auf Beschädigung durchzuführen
  • minderstens einmal jährlich ist eine Prüfung des Sachkundigen Technik durchzuführen
  • beschädigte Ausstattung ist sofort außer Betrieb zu stellen

PraxistipBearbeiten

Guter Rat

VariantenBearbeiten

  • Typ 1
  • Typ 2

ZubehörBearbeiten

  • Zubehör 1
  • Zubehör 2

Normen und VorschriftenBearbeiten

LiteraturBearbeiten