Materialerhaltungsstufe

Die Materialerhaltung ist für den Einsatzwert der THW-Einheiten von entscheidender Bedeutung. Eine rasche Wiederherstellung bzw. Ersatzbeschaffung defekter Ausstattung, einschließlich der Kraftfahrzeuge ist daher unerläßlich.

Unter Materialerhaltung versteht man alle Arbeiten, die die Einsatzfähigkeit sicherstellen.

Drei Materialerhaltungskategorien werden (abgestuft nach dem Schwierigkeitsgrad der Arbeiten und den dazu erforderlichen technischen Hilfsmitteln und Kenntnissen) gebildet.


Materialerhaltungsstufe 1

Materialerhaltungsarbeiten der Stufe 1 sind durch den Kraftfahrer / Beifahrer mit dem Bordwerkzeug und Pflegemitteln sowie durch Werkzeug gemäß AN-OV durchzuführen.

Aufgabenbeschreibung Der Fahrer (Beifahrer) sowie andere eingewiesene, ausgebildete bzw. Beauftragte Helfer (z.b. Schirrmeister des OV) unterstützen ihn dabei.

Von den vorgenannten Personen sind folgende Arbeiten am Kfz durchzuführen:

• Prüfung des Kraftfahrzeuges (ggf. einschl. Anhänger) auf Verkehrs- und Betriebssicherheit vor – während – und nach der Fahrt,

• regelmäßig wiederkehrende Prüfungen nach festgelegten Terminen,

• sonstige einfache Arbeiten der Materialerhaltung (gem. Betriebsanleitung des Kfz-Herstellers),

• stellt Störungen und Schäden an Fahrzeugen fest und veranlaßt – falls nicht selbst regelbar – die Instandsetzung auf anderer Ebene,

• führt den Nachweis über alle durchgeführten Arbeiten.


Einzelmaßnahmen (Arbeitsbeispiele)

Der Sammelbegriff „prüfen“ – unter Umständen in Verbindung mit einer Probefahrt – umfaßt alle je nach dem Prüfergebnis erforderlichen Arbeiten. Siehe hierzu „Materialerhaltungsarbeiten im OV (MatE-OV)“.




Materialerhaltungsstufe 2

Materialerhaltungsarbeiten der Stufe 2 werden durch die Fachgruppe Logistik durchgeführt.

Im einzelnen:

Die Fachgruppe Logistik

• stellt Störungen und Schäden an Fahrzeugen fest und entscheidet, in welche Materialerhaltungsstufe die Störung oder der Schaden fällt,

• führt Arbeiten der Materialerhaltungsstufe 2 durch,

• veranlaßt und überwacht die Überführung von Kraftfahrzeugen bei anfallenden Arbeiten der Materialerhaltungsstufe 3 in Werkstätten,

• unterstützt die Einheiten und Einrichtungen bei der Instandhaltung der Ausstattung,

• empfängt Ersatzteile bei der GSt oder privaten Bezugsquellen,

• führt den Nachweis über Art und Umfang der verwendeten Materialien und der durchgeführten Arbeiten,

• unterstützt die Einheiten und Einrichtungen bei der Aufnahme der Schadenmeldungen.


Materialerhaltungsstufe 3

Die Materialerhaltungsarbeiten der Stufe 3 werden in gewerblichen Betrieben durchgeführt.

Aufgabenbeschreibung

• schwere Instandsetzungen,

• große Funktionsstörungen beseitigen,

• Inspektionen,

• Hauptuntersuchungen (§ 29 StVZO), ggf. Zwischen- und Sicherheitsuntersuchungen,

• Bremsen-Sonderuntersuchungen,

• Abschmierdienst; Ölwechsel; Frostschutz; Konservierungen,

• Vergabe von Spezialarbeiten an gewerbliche Betriebe.