Ein bestehender Impfschutz ist beim THW vorgegeben. Ab dem 1. Januar 2014 dürfen aktive Helfer mit einer bestehenden Schutzimpfung gegen Tetanus, Diphtherie, Hepatitis A und B an Ausbildungen und Einsätzen teilnehmen.[1]

Helfer die diesen Impfstatus nicht besitzen, dürfen ab dem 1. Januar 2014 nur noch auf freie StAN-Positionen im OV-Stab gesetzt werden. Alternativ werden diese nach Prüfung als Althelfer positioniert.[2]

QuelleBearbeiten

  1. DV Impfschutz §2 Punkt 1 und §6 Punkt 1
  2. DV Impfschutz §6 Punkt 2