SicherheitsabstandBearbeiten
Soeben wurde die Faustformal vom Sicherheitsabstand von Höhe * 1/3 in Höhe * 1,5 geändert. Bei einem zweistöckigen Gebäude von 6m währe das von 2m auf 9m. Das erscheint mir deutlich übertrieben. Ist jemanden die Quelle des 1,5 Faktor bekannt ? --Thiemo Schuff (Diskussion)
Na also 1/3 der Gebäudehöhe ist auf jeden Fall zu gering. (Würdest du wirklich von einem einsturzgefährdeten Gebäude nur 2m Abstand halten?!?) Ein genauer Zahlenwert ist aber nicht wirklich in offiziellen Dokumenten angegeben und das wäre auch nicht sinnvoll. Der Trümmerschatten bemisst sich am Schadensbild und den Randbedingungen.
Beispiel 1: Wohnhaus, 6m hoch incl. Dach. Ich würde den Trümmerschatten auf ca. 4m bemessen. Der ungünstigste Fall wäre der Einsturz einer Giebelwand. Gemauerte Giebel kippen aber nicht auf der ganzen Länge um, sondern "falten" sich zusammen.
Beispiel 2: Industriehalle, 6m hoch, Flachdach. Hier reichen die 4m unter Umständen nicht aus. Wenn z.B. eine Betonwand oder eine Wand aus Sandwichplatten vorliegt, würden diese auf ganzer Länge einstürzen, sie klappen nicht wirklich zusammen. Daher mindestens 6m Trümmerschatten.
Beispiel 3: Baumfällung. Bäume knicken beim Umfallen für gewöhnlich auch nicht zusammen, daher mindestens volle Höhe des Baumes als Trümmerschatten. Eher mehr, man verschätzt sich oft bei der Höhe.
Beispiel 4: Windkraftanlage. Völlig egal welche Höhe, minimaler Absperrradius wären 500m. Durch Wind können Teile recht weit getragen werden.
Also: Die Festlegung des Trümmerschattens ist nicht sicher mit einer einfachen Faustformel zu machen. Deswegen halte ich als ganz groben Richtwert den Faktor 1,5 für gut geeignet, weil damit die meisten Szenarien abgedeckt sind. Für alles weitere gibt es Einsatzleiter und z.B. Baufachberater. --Deierstoiner (Diskussion) 20:49, 8. Feb. 2016 (CET)