Atemschutznachweis
Jede Atemschutzgeräteträgerin und jeder Atemschutzgeräteträger muss einen persönlichen Atemschutznachweis[1] bzw. Atemschutzpass führen; der Atemschutznachweis kann auch zentral geführt werden. In ihm werden die Untersuchungstermine nach G 26, absolvierte Aus- und Fortbildung und die Unterweisungen sowie die Einsätze unter Atemschutz dokumentiert. Die Ortsbeauftragte / der Ortsbeauftragte oder eine beauftragte Person bestätigt die Richtigkeit der Angaben. Folgende Angaben sind in den Atemschutznachweis mindestens aufzunehmen:
- Datum und Einsatzort
- Art des Gerätes
- Atemschutzeinsatzzeit (Minuten)
- Tätigkeit
EinzelnachweiseBearbeiten
- ↑ THW-Dienstvorschrift 7 Stand: 01. Januar 2008