AbsturzBearbeiten

Ein Absturz ist ein Unfall, der durch einen Fall aus einer höheren Position zustand kommt.

Gefahrenstellen und AuftretenBearbeiten

  • Sturz von Leitern oder Gerüsten
  • Arbeiten auf Gebäuden oder anderen Bauwerken
  • Benutzung von Fluggeräten
  • Arbeiten an oder über Abgründen / Löchern
  • Als Folgereaktion von Panik möglich


Folgen von AbstürzenBearbeiten

Bereits Stürze aus niedrigen Höhen können ernste Folgen haben. Diese sind abhängig von Absturzhöhe, Auftrefffläche, auftreffende Körperteile und vielen mehr.

Als mögliche Verletzungen können auftreten:

  • Bruch von Wirbeln und Knochen
  • innere Verletzungen
  • Schädelfrakturen
  • Stichverletzungen durch gebrochene Knochen
  • Gehirnerschütterung
  • Prellungen
  • viele mehr....

SchutzBearbeiten

Um Abstürze zu verhindern ist die Eigensicherung sehr wichtig. Schutz ist möglich durch:

NormenBearbeiten

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften in Deutschland sind unter anderem:

Unfallverhütungsvorschrift „Allgemeine Vorschriften“ BGV A 1 (bisherige VBG 1) § 33 Abs. 3 Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ BGV C 22 (bisherige VBG 37) § 12 Abs. 3 Regeln für den Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz BGR 198 (bisherige ZH 1/709) Regeln für den Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen zum Halten und Retten BGR 199 (bisherige ZH 1/710)



[1]