Gruppenführer

Version vom 6. Dezember 2007, 22:22 Uhr von Michael Thurm (Diskussion | Beiträge) (Kategorie Führungskraft raus)

Allgemein

Der Gruppenführer führt die Helfer seiner Gruppe. Unter seiner Führung bewältigen die Helfer die gestellten Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung seiner Gruppe entsprechen. Bei diesen Aufgaben wird er durch seine/n Truppführer unterstützt. Der Gruppenführer berät den Zugführer / Einsatzleiter insbesondere in Fragen der Fachkunde seiner Gruppe.

Aufgaben

  1. Durchführung und Überwachung der Fachgruppentätigkeit
  2. Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern seiner Gruppe
  3. die Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Gruppe
  4. Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
  5. Führung der Gruppe im Einsatz
  6. Dokumentation des Einsatzes
  7. Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse
  8. Herstellung und Aufrechterhaltung von Verbindungen zu übergeordneten und nachgeordneten Stellen
  9. Regelung der Versorgung seiner Gruppe
  10. Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
  11. Aus- und Weiterbildung seiner Helfer
  12. Der Gruppenführer unterstützt die Geschäftsstelle und die Dienststelle des Landesbeauftragten im Rahmen seiner Fachaufgabe bei der Vorbereitung und Durchführung überörtlicher und überregionaler Übungen und Ausbildungsveranstaltungen der Einsatzausbildung