Datei:Kraftfahrer.gif
Dienststellungskennzeichen des Kraftfahres

Allgemein

Der Kraftfahrer ist für die Einsatzfähigkeit des ihm zugeteilten Einsatzfahrzeuges zuständig.

Aufgaben

Der Kraftfahrer hat:

  1. das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen.
    • das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu prüfen.
    • Schäden und Verluste zu melden.
    • auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hinzuwirken.
  2. auf Einhaltung von Prüffristen zu achten.
  3. technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen.
  4. die Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material durchzuführen und zu dokumentieren.

Qualifikation

  1. hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
  2. Führerschein der Klasse B, BE bzw. CE (je nach Positionierung)
  3. Basisausbildung I & III (Ladungssicherung, Seilwindenbetrieb, Fahren von Gliederzügen)
  4. Bereichsausbildung Kraftfahrer Teil 1
  5. Bereichsausbildung Kraftfahrer Teil 2 (nur Kraftfahrer CE)