Als Atemschutzgeräteträger bezeichnet man die Helfer beim THW die die Bereichsausbildung Atemschutz erfolgreiche abgeschlossen haben und für die Nutzung eines Atemschutzgerätes berechtigt sind. Atemschutzgeräteträger werden beim THW oft durch ein "A" auf der Vorderseite des Helmes gekennzeichnet.

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THW-Helm mit dem "A" als Kennzeichnung eines Atemschutzgeräteträgers