Lichtmast

Version vom 30. April 2007, 17:59 Uhr von Schuffi (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Als Lichtmast bezeichnet man im allgemeinen die fest am Fahrzeugen montierten oder die tragbaren Teleskop-Dreibein-Stative. Ausgabe dieser Masten ist das halten von Lichtquellen an einem möglichst hohen Punkt über der zu Beleuchtenden Fläche.

Datei:Beleuchtung bei tage.jpg
Teleskop-Dreibein-Stativ (am Tage zur besseren Ansicht)