Kraftfahrer
Allgemein
Der Kraftfahrer ist für die Einsatzfähigkeit, des ihm zugeteilten; Einsatzfahrzeuges zuständig.
Aufgaben
Der Kraftfahrer hat:
- 1. das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze zu führen.
- - das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu prüfen.
- - Schaden und Verluste zu melden.
- - auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hinzuwirken.
- 2. auf Einhaltung von Prüffristen zu achten.
- 3. technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe OV durchzuführen.
- 4. die Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material durchzuführen und zu dokumentieren.
Qualifikation
- 1. hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewußtsein
- 2. Führerschein der Klasse B bzw. CE (je nach Positionierung)
- 3. Basisausbildung I&III (Ladungssicherung, Seilwindenbetrieb, Fahren von Gliederzügen) Bereichsausbildung Kraftfahrer Teil 1&2