Jugendbetreuer

Version vom 1. Juni 2006, 21:46 Uhr von Ronja2611 (Diskussion | Beiträge) (Funktionsbeschreibung Jugendbetreuer)
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Aufgaben

Der Jugendbetreuer (JB) ist für die Jugendarbeit im Ortsverband zuständig.

Ein JB ist dazu verpflichtet die Junghelfer zu betreuen und in den verschiedenen Themenbereichen des THWs auszubilden. Die Ausbildung sollte dem Alter und dem Können der Jugendlichen angepasst und mit dem Ausbildungsbeauftragten abgesprochen werden. Die aktiven Helfer des Ortsverbandes unterstützen den Jugendbetreuer bei der Ausbildung. Desweiteren soll der Jugendbetreuer die Interessen der einzelnen Junghelfer fördern. Natürlich hat der Jugendbetreuer eine Vorbildfunktion inne die er niemals vernachlässigen darf.

Selbverständlich sind hierbei die gesetzlichen Bestimmungen nicht außer Acht zu lassen.

Bezüglich des "THW-Jugend e.V." ist der Jugendbetreuer der Ansprechpartner für den Ortsverband. Er arbeitet aber auch Seite an Seite mit dem BÖH (Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit und Helferwerbung) zusammen wenn es um Jugendarbeit geht.


Qualifikation

persönliche Voraussetzungen

Der Jugendbetreuer muss mit Kindern und Jugendlichen umgehen können. Erzieherische Aus- oder Vorbildungen oder Erfahrungen sind jedoch kein Muss.

Lehrgänge und Prüfungen

THW-spezifische Kenntnisse der Jugendarbeit können in diversen Lehrgängen (z.B. Sonderlehrgang "Jugendbetreuer der THW-OV") erworben werden.


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