Truppführer

Version vom 10. Mai 2006, 18:51 Uhr von Marco Broscheit (Diskussion | Beiträge) (STAN-Nr. 02-02, Az.: 320-02-00, Stand: 01.04.2004)
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Allgemein

Der Truppführer (TrFü) führt die Helfer seines Trupps. Unter seiner Führung bewältigen die ihm unterstellten Helfer die gestellten Einsatzaufgaben.

Aufgaben

  1. Durchführung und Überwachung der Tätigkeit entsprechend der STAN-Aufgabe
  2. Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern seines Trupps
  3. Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
  4. Führung des Trupps im Einsatz
  5. Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse
  6. Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
  7. Aus- und Weiterbildung seiner Helfer.