Bereichsausbildung Kraftfahrwesen

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Durch Bestehen der Bereichsausbildung Kraftfahrwesen und den Erhalt einer THW-Fahrgenehmigung ist der Helfer, unter Berücksichtigung seines zivilen Führerscheines, berechtigt THW-Fahrzeuge im Auftrag des THW zu führen.

Das Zusammenspiel zwischen Fahrzeugführer und Einweiser muss so gut sein, das der Fahrzeugführer das Fahrzeug nur über Anweisungen durch den Einweisenden steuern kann. Zur Erschwerung sind in diesem Beispiel die Spiegel des Fahrzeuges verhängt.

Zur Klassifizierung der Fahrzeuge nutzt das THW die EU-Fahrerlaubnisklassen.

Der Kraftfahrer(die Kraftfahrerin) muss jährlich an einer Kraftfahrerbelehrung teilnehmen und ist verpflichtet seine zivile Fahrerlaubnis vorzulegen, um seine THW-Fahrgenehmigung zu behalten.

Die Bereichsausbildung besteht aus zwei Teilen:

Inhalt Teil 1Bearbeiten

 
Fahrzeug des THW, das der Klasse B entspricht
 
Fahrzeug (MLW) des THW, das der Klasse C1 entspricht

Dauer: 24 Unterrichtsstunden für Fahrzeuge der Klasse B

Inhalt Teil 2Bearbeiten

 
Fahrzeug des THW, das der Klasse C entspricht

Ergänzend zum Teil 1 bezieht sich dieser Teil mit weiteren 8 Unterrichtsstunden auf die Fahrzeuge der Klasse C1 und höher.

  • Praxis:
    • Einweisung in die Seilwinde

FührerscheinBearbeiten

Sollte ein Ortsverband seiner Regionalstelle den Bedarf von weiteren CE Fahrern melden, wird die Regionalstelle dies prüfen und bei Bedarf die Ausbildung eines Helfers zum Erwerb der Führerscheinklasse CE unterstützen.

Diese Unterstützung ist im THW jeder Regionalstelle selbst überlassen und wird nicht von der Leitung vorgegeben. Oft sieht die Unterstützung so aus, das der Helfer in einem engen Zeitfenster die theoretische und praktische Prüfung bestehen muss und die RSt die Mindestkosten übernimmt.

Der THW Helfer muss zusätzliche Kosten die z.B. durch Anfallen weiterer Fahrstunden oder Wiederholen der Prüfung entstehen selbst tragen und sich für 5 Jahre ab Erhalt des Führerscheins dem THW verpflichten.

LiteraturBearbeiten