Impfschutz
Ein bestehender Impfschutz ist beim THW vorgegeben. Ab dem 1. Januar 2014 dürfen aktive Helfer mit einer bestehenden Schutzimpfung gegen Tetanus, Diphtherie, Hepatitis A und B an Ausbildungen und Einsätzen teilnehmen.[1]
Helfer die diesen Impfstatus nicht besitzen, dürfen ab dem 1. Januar 2014 nur noch auf freie StAN-Positionen im OV-Stab gesetzt werden. Alternativ werden diese nach Prüfung als Althelfer positioniert.[2]