Bereichsausbildung Kraftfahrwesen

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Durch Bestehen der Bereichsausbildung Kraftfahrwesen und den Erhalt einer THW-Fahrgenehmigung ist der Helfer, unter Berücksichtigung seines zivilen Führerscheines, berechtigt THW-Fahrzeuge im Auftrag des THW zu führen.

Das Zusammenspiel zwischen Fahrzeugführer und Einweiser muss so gut sein, das der Fahrzeugführer das Fahrzeug nur über Anweisungen durch den Einweisen steuern kann. Zur Erschwerung sind in diesem Beispiel die Spiegel des Fahrzeuges verhängt.

Zur Klassifizierung der Fahrzeuge nutzt das THW die EU-Fahrerlaubnisklassen.

Der Kraftfahrer muss jährlich an einer Kraftfahrerbelehrung teilnehmen, um seine Fahrgenehmigung zu behalten.

Die Bereichsausbildung besteht aus zwei Teilen:

Inhalt Teil 1

 
Fahrzeug des THW, das der Klasse B entspricht
 
Fahrzeug (MLW) des THW, das der Klasse C1 entspricht

Dauer: 24 Unterrichtsstunden für Fahrzeuge der Klasse B

Inhalt Teil 2

 
Fahrzeug des THW, das der Klasse C entspricht

Ergänzend zum Teil 1 bezieht sich dieser Teil mit weiteren 8 Unterrichtsstunden auf die Fahrzeuge der Klasse C1 und höher.

  • Praxis:
    • Einweisung in die Seilwinde

Führerschein

Sollte ein Ortsverband seiner Geschäftsstelle den Bedarf von weiteren CE Fahrern melden, wird die Geschäftsstelle dies prüfen und bei Bedarf die Ausbildung eines Helfers zum Erwerb der Führerscheinklasse CE unterstützen.

Diese Unterstützung ist im THW jeder Geschäfsstelle selbst überlassen und wird nicht von der Leitung vorgegeben. Oft sieht die Unterstützung so aus, das der Helfer in einem engen Zeitfenster die theoretische und praktische Prüfung bestehen muss und die GSt die Mindestkosten übernimmt.

Der THW Helfer muss zusätzliche Kosten die z.B. durch Anfallen weiterer Fahrstunden oder Wiederholen der Prüfung entstehen selbst tragen und sich für 5 Jahre ab Erhalt des Führerscheins dem THW verpflichten.

Literatur