Die Gültigkeit des verpflichtenden Dienstes endet mit dem 30. Juni 2011.

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Das bedeutet, das Helfer die Ihren Wehrersatzdienst beim THW (u.a. Organisationen) abgeleistet haben, diese ab dem 1. Juli nicht mehr wahrnehmen können[1].

Verpflichtungen die z.B. durch die Unterstützung beim Erwerb eines Führerscheines eingegangen sind, sind weiterhin gültig.

Referenz