Lehrgänge können eigentlich nur von Helfern besucht werden, deren StANplätze den Lehrgängen entsprechen. Als Beispiel kann der Ortsbeauftragte keinen Lehrgang zum Maschinist Stromerzeuger besuchen, da das bedienen des Gerätes nicht zu seinen Aufgaben gehört.

Sollte sich bis zum Anmeldeschluss jedoch nicht ausreichend Helfer für einen Lehrgang gemeldet haben damit dieser stattfindet, können womöglich frei gebliebene Plätze als "Last Minute" von jedem Helfer besucht werden.