Bereichsausbildung Kraftfahrwesen
Durch Bestehen der Bereichsausbildung Kraftfahrwesen und den Erhalt einer THW-Fahrgenehmigung ist der Helfer, unter Berücksichtigung seines zivilen Führerscheines, berechtigt THW-Fahrzeuge im Auftrag des THW zu führen.
Zur Klassifizierung der Fahrzeuge nutzt das THW die EU-Fahrerlaubnisklassen.
Der Kraftfahrer muss jährlich an einer Kraftfahrerbelehrung teilnehmen, um seine Fahrgenehmigung zu erhalten.
Die Bereichsausbildung besteht aus zwei Teilen:
Inhalt Teil 1
Dauer: 24 Unterrichtsstunden für Fahrzeuge der Klasse B
- Theorie:
- Inhalt der Fahrzeugdienstanweisung THW
- Inhalt der w:StVO und w:StVZO
- Anwendung von Fahrtenbuch und Schadensmeldung
- Sonderrechte und Wegerecht laut w:StVO
- Sicherheitsbestimmungen
- Ausführen der Arbeiten gemäß Materialerhaltungsstufe OV am Kfz
- Ladungssicherung
- Überprüfen der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Kfz nach UVV
- Fahren im geschlossenen Verband
- Abschleppen/Schleppen von Fahrzeugen
- Verhalten bei Unfällen im Straßenverkehr
- Praxis:
- Rangieren mit Einweiser
- Fahren mit Sicherungssposten
- Führen eines Fahrzeuges
- Übermittlungszeichen zum Einweisen
Inhalt Teil 2
Ergänzend zum Teil 1 bezieht sich dieser Teil mit weiteren 8 Unterrichtsstunden auf die Fahrzeuge der Klasse C1 und höher.
- Praxis:
- Einweisung in die Seilwinde
Führerschein
Sollte ein Ortsverband seiner Geschäftsstelle den Bedarf von weiteren CE Fahrern melden, wird die Geschäftsstelle dies prüfen und bei Bedarf die Ausbildung eines Helfers zum Erwerb der Führerscheinklasse CE unterstützen.
Diese Unterstützung ist im THW jeder Geschäfsstelle selbst überlassen und wird nicht von der Leitung vorgegeben. Oft sieht die Unterstützung so aus, das der Helfer in einem engen Zeitfenster die theoretische und praktische Prüfung bestehen muss und die GSt die Mindestkosten übernimmt.
Der THW Helfer muss zusätzliche Kosten die z.B. durch Anfallen weiterer Fahrstunden oder Wiederholen der Prüfung entstehen selbst tragen und sich für 5 Jahre ab Erhalt des Führerscheins dem THW verpflichten.