Unter Örtlicher Gefahrenabwehr im Sinne dieser Kategorie versteht man in bestimmten THW-Ortsverbänden vorhandene Sonderausstattung, die die STAN-Ausstattung an regionale Bedürfnisse angepasst ergänzt. Teilweise ist diese als vollwertige Gruppe mit eigener STAN organisiert, teilweise gibt es nur zusätzliche Geräte, die von Stadt oder Landkreis bezahlt und vom THW betrieben werden.

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Anleger aus Schwimmelementen

Als Beispiele:







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