Bereichsausbildung Kraftfahrwesen
Durch bestehen der Bereichsausbildung Kraftfahrwesen und dem Erhalt einer THW-Fahrgenehmigung ist der Helfer, unter Berücksichtigung seiner zivilen Führerscheines, berechtigt THW eigene Fahrzeuge im Auftrag des THW zu führen.
Datei:Fahrzeug wird eingewiesen.jpg
Das Zusammenspiel zwischen Fahrzeugführer und Einweiser muss so gut sein, das der Fahrzeugführer das Fahrzeug nur über Anweisungen durch den Einweisen steuern kann. Zur Erschwerung sind in diesem Beispiel die Spiegel des Fahrzeuges verhängt.
Zur Klassifizierung der Fahrzeuge, nutzt das THW nutzt EU-Fahrerlaubnisklassen.
Die Bereichsausbildung besteht aus zwei Teilen:
Inhalt Teil 1
Datei:Mercedes-g.jpg
Fahrzeug des THW das der Klasse B entspricht
Dauer 24 Unterrichtsstunden für Fahrzeuge der Klasse B
- Theorie:
- Inhalt der Fahrzeugdienstanweisung THW
- Inhalt der w:StVO und w:StVZO
- Anwendung von Fahrtenbuch und Schadensmeldung
- Wege und Sonderrechte laut w:StVO
- Sicherheitsbestimmungen
- Ausführen der Arbeiten gemäß MatE OV am Kfz
- Ladungssicherung
- Überprüfen der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Kfz nach UVV
- Fahren im geschlossenen Verband
- Abschleppen/Schleppen von Fahrzeugen
- Verhalten bei Unfällen im Straßenverkehr
- Praxis:
- Rangieren mit Einweiser
- Fahren mit Sicherungssposten
- Führen eines Fahrzeuges
- Einweisen eines Fahrzeuges per Übermittlungszeichen
Inhalt Teil 2
Fahrzeug des THW das der Klasse C entspricht
Ergänzend zum Teil 1 bezieht sich dieser Teil mit weiteren 8 Unterrichtsstunden auf die Fahrzeuge der Klasse C1 und höher.
Dieser Artikel soll zur Zeit gemeinsam verbessert werden Sei mutig und mach mit! Hier findest du Tipps zu Textqualität. |
- Theorie:
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- Praxis:
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