Du möchtest helfen ? |
gewusst wie ! |
Es handelt sich beim THWiki (u.a. zu erreichen unter http://www.thwiki.org) um keine offizielle Seite der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Das THWiki wird ausschließlich von privaten Personen betrieben und erhält auch keine Unterstützung durch die BA THW. |
Bereichsausbildung Kraftfahrwesen
Durch bestehen der Bereichsausbildung Kraftfahrwesen und dem Erhalt einer THW-Fahrgenehmigung ist der Helfer, unter Berücksichtigung seiner zivilen Führerscheines, berechtigt THW eigene Fahrzeuge im Auftrag des THW zu führen.
Zur Klassifizierung der Fahrzeuge, nutzt das THW nutzt EU-Fahrerlaubnisklassen.
Die Bereichsausbildung besteht aus zwei Teilen:
Inhalt Teil 1
Dauer 24 Unterrichtsstunden für Fahrzeuge der Klasse B
- Theorie:
- Inhalt der Fahrzeugdienstanweisung THW
- Inhalt der w:StVO und w:StVZO
- Anwendung von Fahrtenbuch und Schadensmeldung
- Wege und Sonderrechte laut w:StVO
- Sicherheitsbestimmungen
- Ausführen der Arbeiten gemäß MatE OV am Kfz
- Ladungssicherung
- Überprüfen der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Kfz nach UVV
- Fahren im geschlossenen Verband
- Abschleppen/Schleppen von Fahrzeugen
- Verhalten bei Unfällen im Straßenverkehr
- Praxis:
- Rangieren mit Einweiser
- Fahren mit Sicherungssposten
- Führen eines Fahrzeuges
- Einweisen eines Fahrzeuges per Übermittlungszeichen
Inhalt Teil 2
Ergänzend zum Teil 1 bezieht sich dieser Teil mit weiteren 8 Unterrichtsstunden auf die Fahrzeuge der Klasse C1 und höher.
Dieser Artikel soll zur Zeit gemeinsam verbessert werden Sei mutig und mach mit! Hier findest du Tipps zu Textqualität. |
- Theorie:
- ...
- Praxis:
- ...
Führerschein
Je nach Bedarf der Ortsverbände ist es Helfern möglich mit Hilfe des THWs einen Zivilen Führerschein für die Klasse CE zu erwerben. Das THW übernimmt dabei in der Regel die Kosten für Minimale Ausbildung. Sollte der Helfer mehrere Anläufe für eine Prüfung benötigen oder mehr Fahrstunden als das Gesetzliche Minimum in Anspruch nehmen, muss sich der Helfer an den Kosten beteiligen. Als Gegenleistung muss sich der Helfer für 5 Jahre ab Erhalt des Führerscheins für das THW verpflichten. Bereits geleistete Jahre werden dabei nicht berücksichtigt.