Gemeinnützigkeit (Jugendgruppe): Unterschied zwischen den Versionen

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* Um Fördergelder der THW-Jugend e.V. (Abrechnung 4311, 45 Eure je Junghelfer) ab 2009 zu erhalten, muss bis Ende 2008 die Gemeinützigkeit der Jugendgruppe erreicht werden.
* Um Fördergelder der THW-Jugend e.V. (Abrechnung 4311, 45 Eure je Junghelfer) ab 2009 zu erhalten, muss bis Ende 2008 die Gemeinützigkeit der Jugendgruppe erreicht werden.
* Spendenquittungen können ausgestellt werden.
* Spendenquittungen können ausgestellt werden.
* Rundfunkgebühren (GEZ) entfallen.


== Was zu tun ist ==
== Was zu tun ist ==
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* Satzung
* Satzung
* Protokoll der letzten Wahl?
* Protokoll der letzten Wahl?
=== Zuständige Finanzämter nach Bundesländern ===
=== Zuständige Finanzämter nach Bundesländern ===
* '''Berlin''': Finanzamt für Körperschaften I, Bredtschneiderstr. 5, 14057, Tel.: (030) 902427-0
* '''Berlin''': Finanzamt für Körperschaften I, Bredtschneiderstr. 5, 14057, Tel.: (030) 902427-0


== Weblinks ==
== Weblinks ==
[http://www.thw-jugend.de/aktuell/2003/gemeinnuetzigkeit/index.htm|Gemeinnützigkeit]
[[http://www.thw-jugend.de/aktuell/2003/gemeinnuetzigkeit/index.htm|THW-Jugend e.V. - Gemeinnützigkeit]]


[[Kategorie:Jugend]]
[[Kategorie:Jugend]]
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