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Gemeinnützigkeit (Jugendgruppe): Unterschied zwischen den Versionen

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== Weblinks ==
== Weblinks ==
[http://www.thw-jugend.de/aktuell/2003/gemeinnuetzigkeit/index.htm|THW-Jugend e.V. Gemeinnützigkeit]
[http://www.thw-jugend.de/aktuell/2003/gemeinnuetzigkeit/index.htm|THW-Jugend Gemeinnützigkeit]


[[Kategorie:Jugend]]
[[Kategorie:Jugend]]

Version vom 18. Februar 2008, 21:54 Uhr

Die Gemeinnützigkeit ist bei allen Jugendgruppen bis Ende 2008 zu erreichen, um weiterhin Fördergelder der THW-Jugend e.V. zu erhalten. Dieser Artikel erläutert das Thema, gibt Tipps, listet Vor- und Nachteile auf.


Warum gemeinnützig?

  • Um Fördergelder der THW-Jugend e.V. (Abrechnung 4311, 45 Eure je Junghelfer) ab 2009 zu erhalten, muss bis Ende 2008 die Gemeinützigkeit der Jugendgruppe erreicht werden.
  • Spendenquittungen können ausgestellt werden.

Was zu tun ist

Finanzamt

Wählt die Jugendgruppe die Eigenständigkeit

Unterlagen für das Finanzamt

  • Satzung
  • Protokoll der letzten Wahl?

Zuständige Finanzämter nach Bundesländern

  • Berlin: Finanzamt für Körperschaften I, Bredtschneiderstr. 5, 14057, Tel.: (030) 902427-0

Weblinks

Gemeinnützigkeit