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Gemeinnützigkeit (Jugendgruppe): Unterschied zwischen den Versionen
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Die Gemeinnützigkeit ist bei allen Jugendgruppen bis Ende 2008 zu erreichen, um weiterhin Fördergelder der [[THW-Jugend]] e.V. zu erhalten. Dieser Artikel erläutert das Thema, gibt Tipps, listet Vor- und Nachteile auf. | Die Gemeinnützigkeit ist bei allen Jugendgruppen bis Ende 2008 zu erreichen, um weiterhin Fördergelder der [[THW-Jugend]] e.V. zu erhalten. Dieser Artikel erläutert das Thema, gibt Tipps, listet Vor- und Nachteile auf. | ||
== Warum gemeinnützig? == | == Warum gemeinnützig? == | ||
Um Fördergelder der THW-Jugend e.V. (Abrechnung 4311, 45 Eure je Junghelfer) ab 2009 zu erhalten, muss bis Ende 2008 die Gemeinützigkeit der Jugendgruppe erreicht werden. | * Um Fördergelder der THW-Jugend e.V. (Abrechnung 4311, 45 Eure je Junghelfer) ab 2009 zu erhalten, muss bis Ende 2008 die Gemeinützigkeit der Jugendgruppe erreicht werden. | ||
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[[Kategorie:Jugend]] | [[Kategorie:Jugend]] |
Version vom 18. Februar 2008, 21:40 Uhr
Die Gemeinnützigkeit ist bei allen Jugendgruppen bis Ende 2008 zu erreichen, um weiterhin Fördergelder der THW-Jugend e.V. zu erhalten. Dieser Artikel erläutert das Thema, gibt Tipps, listet Vor- und Nachteile auf.
Warum gemeinnützig?
- Um Fördergelder der THW-Jugend e.V. (Abrechnung 4311, 45 Eure je Junghelfer) ab 2009 zu erhalten, muss bis Ende 2008 die Gemeinützigkeit der Jugendgruppe erreicht werden.
- Spendenquittungen können ausgestellt werden.
Was zu tun ist
- Satzung oder Aufnahme der Jugend in der Helfervereinigung
- Antrag beim Finanzamt
Zuständige Finanzämter
Nach Bunderländern:
- Berlin: Finanzamt für Körperschaften I, Bredtschneiderstr. 5, 14057, Tel.: (030) 902427-0