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Einsatzleiter: Unterschied zwischen den Versionen
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*das Heranziehen von Personen und Hilfsmitteln zur Hilfeleistung; | |||
*das Betreten und Räumen von Grundstücken, baulichen Anlagen und Schiffen | |||
*das Durchführen von Absperrmaßnahmen | |||
*das Festhalten eigengefährdeter Personen | |||
*das zeitbefristete Stilllegen von Produktionsanlagen | |||
==Quellen== | |||
[[Literatur#Feuerwehr-Dienstvorschriften|FwDV 100]] |
Version vom 13. Mai 2014, 12:53 Uhr
Der Einsatzleiter ist Teil der Einsatzleitung.
Er oder Sie hat folgende Aufgaben:
- Verantwortlich für die Einsatzdurchführung
- Leitung der unterstellten Einsatzkräfte
- Erkundung und Beurteilung der Lage
- Sicherstellung des Einsatzerfolges
- Koordinination der an der Gefahrenabwehr beteiligten Stellen
- Sicherstellung der Versorgung
- Ausübung der Fachaufsicht
- Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft
- Nachbereitung nach belastenden Einsätzen
- Erstellung der Abschlussmeldung
Auf Grund gestzlicher Bestimmung kann er außerdem folgende Befugnisse gegenüber Dritten haben:
- das Heranziehen von Personen und Hilfsmitteln zur Hilfeleistung;
- das Betreten und Räumen von Grundstücken, baulichen Anlagen und Schiffen
- das Durchführen von Absperrmaßnahmen
- das Festhalten eigengefährdeter Personen
- das zeitbefristete Stilllegen von Produktionsanlagen