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Reservehelfer kann werden, wer die Grundausbildung und die | Reservehelfer kann werden, wer die [[Grundausbildung]] und die [[Basisausbildung II]] in seiner [[Fachgruppe]] erfolgreich abgeschlossen hat. Sie werden weiter in der jeweiligen [[Einheit]] geführt, brauchen aber nur noch mindestens 20 Stunden als Dienstzeit pro Jahr leisten. Der Übergang vom aktiven Helfer zum Reservehelfer erfolgt auf Antrag. | ||
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Die Reservehelfer behalten ihre persönliche Ausstattung und werden entsprechend ihrer [[Funktion]] weiter-/fort[[Ausbildung|gebildet]]. Im Falle eines längeren Einsatzes oder bei Großschadenslagen können sie alarmiert werden, falls alle aktiven Helfer schon im Einsatz sind. | Die Reservehelfer behalten ihre persönliche Ausstattung und werden entsprechend ihrer [[Funktion]] weiter-/fort[[Ausbildung|gebildet]]. Im Falle eines längeren Einsatzes oder bei Großschadenslagen können sie alarmiert werden, falls alle aktiven Helfer schon im Einsatz sind. | ||
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Version vom 13. Februar 2014, 16:27 Uhr
Die Reservehelfer im THW sind ausgebildete Helfer, die sich im THW als aktiver Helfer verpflichtet haben aber nicht mehr die Zeit haben den Dienst in vollem Umfang wahrzunehmen.
Reservehelfer kann werden, wer die Grundausbildung und die Basisausbildung II in seiner Fachgruppe erfolgreich abgeschlossen hat. Sie werden weiter in der jeweiligen Einheit geführt, brauchen aber nur noch mindestens 20 Stunden als Dienstzeit pro Jahr leisten. Der Übergang vom aktiven Helfer zum Reservehelfer erfolgt auf Antrag.
Vor der Abschaffung der Wehrpflicht mussten die vom Wehr- bzw. Zivildienst war eine weitere Voraussetzung für den Status Reservehelfer die bereits abgeleistete Mindestverpflichtungsszeit.
Die Reservehelfer behalten ihre persönliche Ausstattung und werden entsprechend ihrer Funktion weiter-/fortgebildet. Im Falle eines längeren Einsatzes oder bei Großschadenslagen können sie alarmiert werden, falls alle aktiven Helfer schon im Einsatz sind.