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Gemeinnützigkeit (Jugendgruppe): Unterschied zwischen den Versionen
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=== Zuständige Finanzämter nach Bundesländern === | === Zuständige Finanzämter nach Bundesländern === |
Version vom 19. Februar 2008, 12:28 Uhr
Die Gemeinnützigkeit ist bei allen Jugendgruppen bis Ende 2008 zu erreichen, um weiterhin Fördergelder der THW-Jugend e.V. zu erhalten. Dieser Artikel erläutert das Thema, gibt Tipps, listet Vor- und Nachteile auf.
Warum gemeinnützig?
- Um Fördergelder der THW-Jugend e.V. (Abrechnung 4311, 45 Euro je Junghelfer) ab 2009 zu erhalten, muss bis Ende 2008 die Gemeinützigkeit der Jugendgruppe erreicht werden. Das bringt auch einige weitere Vorteile mit sich:
- Spendenquittungen können ausgestellt werden.
- Rundfunkgebühren (GEZ) entfallen. Damit dürfen Fahrzeuge, die nur von der Jugend benutzt werden, mit einem Radio ausgestattet werden.
Was zu tun ist
Zunächst muss man sich für eine Organisationsform entscheiden. Zwei kommen in Frage
- Eigenständige Jugendgruppe
- Aufnahme der Jugend in der Helfervereinigung
Dazu ist eine Abstimmung in der Jugendgruppe nötig, die protokolliert werden muss.
Eigenständige Jugendgruppe
Wählt die Jugendgruppe die Eigenständigkeit, so erreicht sie die Gemeinnützigkeit über das zuständige w:Finanzamt.
Unterlagen für das Finanzamt
- Satzung
- Protokoll der letzten Wahl
Zuständige Finanzämter nach Bundesländern
- Berlin: Finanzamt für Körperschaften I, Bredtschneiderstr. 5, 14057, Tel.: (030) 902427-0
Ansprechtpartner
Hier werden die Ansprechpartner der Landesjugenden aufgelitstet:
- BEBBST: Sascha Barnewske, siehe Webseite
Häufig gestellte Fragen
Ist das Thema so wichtig?
Ja.
Was ist die einfachste Variante?
Die Untergliederung in der Helfervereinigung.