Befähigte Person: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Qualifikation ===
=== Qualifikation ===
* Der Helfer muss auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können. (möglichst abgeschlossene gewerbliche Berufsausbildung, z.B.im Bauhandwerk oder in der Metallverarbeitung)
* Der Helfer muss auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können. (möglichst abgeschlossene gewerbliche Berufsausbildung, z.B.im Bauhandwerk oder in der Metallverarbeitung)
* abgeschlossene Grund- bzw. Basisausbildung I
* abgeschlossene Grundausbildung
* Modul: Befähigte Person und Gerätewart Technik
* Modul: Befähigte Person und Gerätewart Technik


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