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Version vom 19. August 2009, 10:44 Uhr
Durch Bestehen der Bereichsausbildung Kraftfahrwesen und den Erhalt einer THW-Fahrgenehmigung ist der Helfer, unter Berücksichtigung seines zivilen Führerscheines, berechtigt THW-Fahrzeuge im Auftrag des THW zu führen.
Zur Klassifizierung der Fahrzeuge nutzt das THW die EU-Fahrerlaubnisklassen.
Die Bereichsausbildung besteht aus zwei Teilen:
Inhalt Teil 1
Dauer: 24 Unterrichtsstunden für Fahrzeuge der Klasse B
- Theorie:
- Inhalt der Fahrzeugdienstanweisung THW
- Inhalt der w:StVO und w:StVZO
- Anwendung von Fahrtenbuch und Schadensmeldung
- Sonderrechte und Wegerecht laut w:StVO
- Sicherheitsbestimmungen
- Ausführen der Arbeiten gemäß Materialerhaltungsstufe OV am Kfz
- Ladungssicherung
- Überprüfen der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Kfz nach UVV
- Fahren im geschlossenen Verband
- Abschleppen/Schleppen von Fahrzeugen
- Verhalten bei Unfällen im Straßenverkehr
- Praxis:
- Rangieren mit Einweiser
- Fahren mit Sicherungssposten
- Führen eines Fahrzeuges
- Einweisen eines Fahrzeuges per Übermittlungszeichen
Inhalt Teil 2
Ergänzend zum Teil 1 bezieht sich dieser Teil mit weiteren 8 Unterrichtsstunden auf die Fahrzeuge der Klasse C1 und höher.
Dieser Artikel soll zur Zeit gemeinsam verbessert werden Sei mutig und mach mit! Hier findest du Tipps zu Textqualität. |
- Praxis:
- Einweisung in die Seilwinde
Führerschein
Ist in einem Ortsverband der Bedarf an LKW-Kraftfahrern nicht durch Helfer mit vorhandenem Führerschein CE zu decken, kann auch über das THW ein Führerschein der Klasse CE erworben werden. Das THW übernimmt dabei in der Regel die Kosten für die minimale Ausbildung. Sollte der Helfer mehrere Anläufe für eine Prüfung benötigen oder mehr als eine bestimmte Anzahl Fahrstunden in Anspruch nehmen, muss sich der Helfer an den Kosten beteiligen. Voraussetzung für die (Teil-) Finanzierung durch das THW ist auch, dass sich der Helfer verpflichtet, dem THW ab Erhalt des Führerscheines für fünf Jahre als Kraftfahrer zur Verfügung zu stehen.