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Version vom 30. Dezember 2009, 21:01 Uhr
Aufgaben
Der Ausbildungsbeauftragte ist ein Mitglied des OV-Stabs. Er ist für die Koordination und Überwachung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung im Ortsverband zuständig. Außerdem ist er für die Grundausbildung verantwortlich. Bei der Standortausbildung legt er Ausbildungsschwerpunkte fest, plant und führt Ausbildungsveranstaltungen durch, verwaltet Ausbildungsunterlagen und wirkt bei der Lehrgangsbeschickung mit. Er wird bei seiner Arbeit von örtlichen Ausbildungskräften unterstützt und stimmt sein Vorgehen mit dem Ortsbeauftragten und der Geschäftsstelle ab. Die Berufung des Ausbildungsbeauftragten erfolgt auf Antrag des Ortsbeauftragen schriftlich mit Urkunde durch den Geschäftsführer.
Qualifikation
persönliche Voraussetzungen
Die Funktion des Ausbildungsbeauftragten erfordert Kenntnisse in der Menschenführung. Besonders auf gutes Einfühlungsvermögen und ausgewogenes Urteilsvermögen wird Wert gelegt, ebenfalls auf technisches Verständnis.
Lehrgänge und Prüfungen
- Basisausbildung I
- Basisausbildung II beliebiger FGr alternativ: Fachkunde für UFü/Ausb
- Modul: Ausbildungslehre
- Modul: THWin für OV Stab
- Modul: Stressbewältigung
- Modul: Präsentationstechniken
- Modul: Managegementtechniken