Schlauchboot: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Bild:schlauchboot.jpg|thumb|Schlauchboot mit 25PS Außenbordmotor für 5 Personen]]
[[Bild:schlauchboot.jpg|thumb|Schlauchboot mit 25PS Außenbordmotor für 5 Personen]]
'''Schlauchboote''' sind gemäß [[StAN]] in den [[Fachgruppe Wassergefahren|Fachgruppen Wassergefahren]], sowie [[Fremdbeschafft|fremdbeschafft]] in den [[Fachgruppe Brückenbau|Fachgruppen Brückenbau]] vorgesehen. Sie sind jedoch auch für die [[Örtliche Gefahrenabwehr]] in Ortsverbänden ohne diese Einheiten zu finden.
'''Schlauchboote''' sind gemäß [[StAN]] in den [[Fachgruppe Wassergefahren|Fachgruppen Wassergefahren]], sowie [[Fremdbeschaffung|fremdbeschafft]] in den [[Fachgruppe Brückenbau|Fachgruppen Brückenbau]] vorgesehen. Sie sind jedoch auch für die [[Örtliche Gefahrenabwehr]] in Ortsverbänden ohne diese Einheiten zu finden.


Zum führen des Schlauchbootes mit Rudern gibt es keine Voraussetzungen. Sobald aber ein Motor mit 5PS oder mehr zum Einsatz kommt, muss der Helfer die Zusatzfunktion [[Bootsführer]] aufweisen. <!--Achtung!!! Dieser Abschnitt wird derzeit auf inhaltliche Richtigkeit geprüft!-->
Zum führen des Schlauchbootes mit Rudern gibt es keine Voraussetzungen. Sobald aber ein Motor mit 5PS oder mehr zum Einsatz kommt, muss der Helfer die Zusatzfunktion [[Bootsführer]] aufweisen. <!--Achtung!!! Dieser Abschnitt wird derzeit auf inhaltliche Richtigkeit geprüft!-->
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