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Anhänger 2-Achs 7to: Unterschied zwischen den Versionen
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* Er hat ein Zweikreis-Druckluft-Bremssystem, eine mechanische Handbremse und 2 Unterlegkeile. | |||
* Er hat eine Anhängeröse für eine Maulkupplung, die aber auch zum Rangieren in einer Bolzenkupplung - z.B. am [[Radlader]] oder [[Gabelstapler]] - verwendet werden kann. | |||
* Das zulässige Gesamtgewicht solcher Anhänger kann bis zu 20 Tonnen bei zwei Achsen betragen. | |||
* Am Heck müssen 2 dreieckige rote, seitlich (nicht dreieckige) gelbe Rückstrahler, angebracht sein. | |||
* Der Anhänger muss Schluss-, Brems- und Blinkleuchten, sowie eine oder zwei Nebelschlussleuchten aufweisen. Ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer sind erlaubt. | |||
* Die Stromversorgung der Beleuchtung erfolgt über das Zugfahrzeug. Die Steckverbindung ist entweder 7- oder 13-polig auszuführen. | |||
* Für den Betrieb des Anhängers benötigt der [[Kraftfahrer]] die Fahrerlaubnisklasse CE. | |||
* Personenbeförderung ist nicht erlaubt. | |||
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Aktuelle Version vom 12. März 2017, 00:35 Uhr
Dieser Anhänger wird meist zum Transport des Abstützsystem Holz (ASH) der Bergungsgruppe 1 verwendet, kann aber auch andere Lasten aufnehmen, z.B. das Einsatz-Gerüstsystem.
- Das Fahrwerk ist ein Leiterrahmen, daran sind Staukästen befestigt.
- Er hat 2 Starrachsen mit Blattfederung.
- Er hat eine Gelenkdeichsel mit Drehschemel, die Deichsel darf nach dem Abkuppeln den Boden nicht berühren, deshalb gibt es eine Haltefeder.
- Er hat eine Ladefläche aus Holzbohlen mit Rungen oder Bordwänden mit oder ohne Abdeckung durch Plane und Spriegel.
- Er hat ein Zweikreis-Druckluft-Bremssystem, eine mechanische Handbremse und 2 Unterlegkeile.
- Er hat eine Anhängeröse für eine Maulkupplung, die aber auch zum Rangieren in einer Bolzenkupplung - z.B. am Radlader oder Gabelstapler - verwendet werden kann.
- Das zulässige Gesamtgewicht solcher Anhänger kann bis zu 20 Tonnen bei zwei Achsen betragen.
- Am Heck müssen 2 dreieckige rote, seitlich (nicht dreieckige) gelbe Rückstrahler, angebracht sein.
- Der Anhänger muss Schluss-, Brems- und Blinkleuchten, sowie eine oder zwei Nebelschlussleuchten aufweisen. Ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer sind erlaubt.
- Die Stromversorgung der Beleuchtung erfolgt über das Zugfahrzeug. Die Steckverbindung ist entweder 7- oder 13-polig auszuführen.
- Für den Betrieb des Anhängers benötigt der Kraftfahrer die Fahrerlaubnisklasse CE.
- Personenbeförderung ist nicht erlaubt.